Schützenvereine, die nicht Mitglied im Landessportbund (LSB) sind, sind verunsichert: Dürfen sie die Energiekosten-Hilfe des Landesbeantragen? Der Landesverband der Schützen hat dazu eine andere Meinung als Landtagsabgeordneter Oliver Ebken (SPD).
Die Schützenvereine haben einiges durchgemacht in den vergangenen zehn Jahren. Erst mussten viele der Vereine aufgrund neuer Auflagen in ihre Schießstände investieren, dann kam in der Corona-Zeit das Sport- und Vereinsleben beinahe zum Erliegen. Zu guter Letzt schlug die Energiekrise zu. Gunnar Böse ist der Vorsitzende des Schützenvereins Beverstedt und würde gerne einen Antrag auf einen Energiekostenzuschuss stellen. Denn für Schützenvereine , so Böse, seien die Energiekosten ein großes Thema. Die große Schützenhalle, die Fläche der Schießstände – das alles müsse auf Temperatur gebracht werden. „Bei uns sind die Vorauszahlungen für Energie um den Faktor 3gestiegen“, berichtet Böse.
Trotz aller Energiesparbemühungen löse das Sorgen aus. Als er hörte, dass das Land 30 Millionen Euro als Hilfe für die Vereine bereitstellte, kümmerte Böse sich sofort. „Ich freue mich über jeden Euro, den ich zusätzlich für den Verein bekommen kann.“
Landtagsabgeordneter liegt wohl mit Aussage daneben
Doch bislang hat er keine Antwort darauf erhalten, ob er einen Antrag stellen darf. Der Schützenverein Beverstedt gehört mit zu den großen im Landkreis Cuxhaven. 268 Mitglieder zählt man – darunter besonders viele junge und viele weibliche. Der Schützenverein ist zwar Mitglied im Landesverband, dem Nordwestdeutschen Schützenbund (NWDSB), allerdings ist er vor Jahren aus dem LandesSportBund (LSB) ausgetreten. Das betrifft viele Schützenvereine.
Der Cuxhavener SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Ebken hatte mehrfach betont, dass auch Vereine, die nicht Mitglied im LSB sind, einen Antrag stellen dürfen, um bei den Energiekosten unterstützt zu werden. „Daran halte ich fest.“ Er habe mehrfach Rücksprache gehalten. Im Sinne der Gleichbehandlung müssten alle Vereine von dem Geld profitieren dürfen – auch wenn sie nicht im LSB seien.
Ein Vertreter des Nordwestdeutschen Schützenbundes wiederum hatte bei der Versammlung des Bezirksschützenverbandes in Bremerhaven deutlich gemacht, dass nur Vereine, die direkt Mitglied beim LandesSportBund (LSB) sind, einen Anspruch haben.
Ministerium stellt den Sachverhalt richtig
Was ist nun richtig? Der CDU-Landtagsabgeordnete Claus Seebeck aus Flögeln ist sich sicher: Bisher ist das richtig, was der NWDSB mitteilt. Die Richtlinien seien derzeit so formuliert, dass nur Vereine, die selbst Mitglied im LSB sind, Anträge für den 30-Millionen-Topfstellen können. Es gebe aber den Willen bei der CDU, im Landtag nachzusteuern und diese Regeln anzupassen, damit bald alle Vereine profitieren könnten. Auch die, die nicht Mitglied im Landessportbund sind.
Pascal Kübler vom Ministerium für Inneres und Sport schafft auf Anfrage letzte Klarheit. „Die im Nordwestdeutschen Schützenbund e. V. organisierten Schützenvereine sind somit nicht ohne weiteres Mitglieder im LSB beziehungsweise antragsberechtigt“, teilt Kübler mit.
Kübler fügt noch hinzu, dass allerdings jeder Verein noch Mitglied im LSB werden könne, um die Energiekostenzuschüsse bis zum 30.November zu beantragen.
Dann sei die Gewährung einer Förderung für den Zeitraum Oktober 2022 bis September 2023 möglich.
Sofern ein Sportverein nicht im LSB organisiert sei, erklärt Kübler weiter, bestehe die Möglichkeit, eine Förderung bei der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung (LSS) zu beantragen. Die LSS stelle im Rahmen des Förderprogrammes „Sport vor Ort“ bis zu 100.000 Euro für Förderungen von Kleinprojekten zur Reduzierung des Energieverbrauchs zur Verfügung.